Befund eingrenzen
Prüfberichte und betroffene Entnahmestellen werden ausgewertet, um festzustellen, ob die Belastung lokal oder systemisch vorliegt.
Bei einem Befund auf Pseudomonas aeruginosa ist die Vorgehensweise anders als bei einer klassischen Legionellenmaßnahme. Im Mittelpunkt steht die gezielte Reinigung der Trinkwasseranlage und das Aufbrechen der Biofilmstruktur bzw. EPS-Matrix, in der sich Pseudomonaden geschützt ansiedeln können. Erst nach dem Lösen und Austragen dieser organischen und mikrobiellen Beläge erfolgt die anschließende Anlagendesinfektion.
Für Trinkwasser aus üblichen Gebäudeinstallationen legt die TrinkwV keinen allgemeinen numerischen Grenzwert für Pseudomonas aeruginosa fest. Maßgeblich bleibt jedoch § 6 TrinkwV: Krankheitserreger dürfen nicht in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen enthalten sein; bei Mikroorganismen ohne festgelegten Grenzwert kann das Gesundheitsamt im Einzelfall einen Höchstwert festlegen.
Ein positiver Befund muss daher objekt- und risikobezogen bewertet werden. Besonders in sensiblen Einrichtungen oder Produktionsbereichen können weitergehende Maßnahmen und Vorgaben des Gesundheitsamts erforderlich sein.
Pseudomonas-Befunde erfordern eine gezielte, auf den Biofilm ausgerichtete Vorgehensweise. Je nachdem, ob die Belastung lokal oder systemisch auftritt, werden die betroffenen Leitungsbereiche und Entnahmestellen bestimmt. Anschließend wird die EPS-Matrix des Biofilms durch geeignete Reinigungs- und Spülverfahren aufgebrochen, gelöst und ausgetragen. Die Desinfektion erfolgt erst danach, damit das Desinfektionsmittel die zuvor geschützten Oberflächen möglichst vollständig erreicht.
Der konkrete Ablauf wird immer an Befund, Anlagenaufbau und die tatsächlichen Bedingungen vor Ort angepasst.
Prüfberichte und betroffene Entnahmestellen werden ausgewertet, um festzustellen, ob die Belastung lokal oder systemisch vorliegt.
Die relevanten Warm- und Kaltwasserentnahmestellen werden erfasst. Perlatoren und Strahlregler werden bei Bedarf entfernt oder separat behandelt.
Durch geeignete chemische Reinigungsverfahren und einen abgestimmten pH-Wechsel wird die schützende EPS-Matrix des Biofilms gezielt angegriffen und gelöst.
Gelöste Ablagerungen und Biofilmbestandteile werden durch intensive Spülung bzw. geeignete Impulsspülverfahren aus dem Leitungssystem ausgetragen.
Erst nach der Reinigung erfolgt die Desinfektion der Trinkwasseranlage, damit das Desinfektionsmittel die freigelegten Oberflächen wirksam erreichen kann.
Nach Abschluss wird die Anlage technisch freigespült. Erforderliche Nutzungseinschränkungen oder behördliche Vorgaben bleiben davon unberührt. Eine mikrobiologische Erfolgskontrolle wird separat durch eine zugelassene Untersuchungsstelle durchgeführt.
Probenahme und Laboranalytik sind nicht Bestandteil unserer Reinigungs- und Desinfektionsleistung. Soweit es sich um eine nach TrinkwV erforderliche Untersuchung handelt, dürfen Untersuchung und Probennahme nach § 39 TrinkwV nur durch eine dafür zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen. Auf Wunsch koordinieren wir eine separate zugelassene Untersuchungsstelle.
Ein kurzes Telefonat ist häufig der schnellste Weg, um die Ausgangssituation einzuordnen und das weitere Vorgehen abzustimmen.