Unterlagen & Bestandsaufnahme
Prüfberichte, Anlageninformationen, Entnahmestellen und vorhandene Pläne werden ausgewertet.
Bei mikrobiologischen Auffälligkeiten, Biofilm oder Ablagerungen reicht eine reine Desinfektion häufig nicht aus. Wir kombinieren geeignete Reinigungs- und Spülverfahren mit einer abgestimmten Anlagendesinfektion und beziehen die relevanten Entnahmestellen systematisch in die Maßnahme ein.
Ziel ist es, nicht nur die mikrobiologische Belastung kurzfristig zu reduzieren, sondern auch Ablagerungen und Biofilm soweit wie möglich aus dem Leitungssystem auszutragen. Welche Verfahren eingesetzt werden, richtet sich nach Befund, Anlagenaufbau, Werkstoffen und Nutzung.
Der konkrete Ablauf wird immer an Befund, Anlagenaufbau und die tatsächlichen Bedingungen vor Ort angepasst.
Prüfberichte, Anlageninformationen, Entnahmestellen und vorhandene Pläne werden ausgewertet.
Perlatoren und Strahlregler werden – soweit erforderlich – entfernt, separat behandelt oder ersetzt.
Geeignete Spül- und Reinigungsverfahren lösen Ablagerungen und Biofilm aus den betroffenen Leitungsbereichen.
Das abgestimmte Desinfektionsverfahren wird kontrolliert in die Trinkwasser-Installation eingebracht und bis zu den relevanten Entnahmestellen geführt.
Nach der erforderlichen Einwirkzeit wird die Installation technisch freigespült. Etwaige behördliche oder betreiberseitige Nutzungseinschränkungen bleiben bis zu ihrer Aufhebung unberührt.
Die Maßnahme wird dokumentiert. Eine mikrobiologische Erfolgskontrolle kann anschließend durch ein separates Probenahmeinstitut erfolgen.
Probenahme und Laboranalytik sind nicht Bestandteil unserer Reinigungs- und Desinfektionsleistung. Soweit es sich um eine nach TrinkwV erforderliche Untersuchung handelt, dürfen Untersuchung und Probennahme nach § 39 TrinkwV nur durch eine dafür zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen. Auf Wunsch koordinieren wir eine separate zugelassene Untersuchungsstelle.
Ein kurzes Telefonat ist häufig der schnellste Weg, um die Ausgangssituation einzuordnen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Für Escherichia coli gilt nach Anlage 1 Teil I TrinkwV ein Grenzwert von 0/100 ml. Ein Nachweis ist daher unverzüglich fachlich und behördlich einzuordnen.
Für coliforme Bakterien gilt nach Anlage 3 Teil I TrinkwV grundsätzlich 0/100 ml. Ein Nachweis ist ein auffälliger Indikatorbefund und muss im Zusammenhang mit Probenahmestelle, Anlagenzustand, möglichen Eintragswegen, Stagnation und Nutzung bewertet werden.
Für intestinale Enterokokken gilt nach Anlage 1 Teil I TrinkwV ein Grenzwert von 0/100 ml. Ein Nachweis erfordert eine unverzügliche Ursachenklärung und die fachliche Bewertung der erforderlichen Maßnahmen.
Für die Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C gilt nach Anlage 3 Teil I TrinkwV bei Anwendung des Referenzverfahrens grundsätzlich die Anforderung „ohne anormale Veränderung“. Die Bewertung erfolgt deshalb im Verlauf und im Zusammenhang mit Objekt, Nutzung, Betriebsbedingungen und weiteren Untersuchungsergebnissen.
Biofilm kann Mikroorganismen schützen und Desinfektionsmaßnahmen erschweren. Deshalb kann es erforderlich sein, Ablagerungen und Biofilmstrukturen zuerst durch geeignete Reinigungs- und Spülverfahren zu lösen und aus dem System auszutragen.